– seit dem Jahrgang 2002; die Qualitätsstufe „Reserve“ ab dem Jahrgang 2009. Zugelassen ist nur die Rebsorte Grüner Veltliner.
Traisental DAC
– seit dem Jahrgang 2006. Gilt nur für trockene Weine der Sorten Grüner Veltliner und Riesling. Verschiedene Qualitätsstufen, wie mit Orts- und/oder Rieden-Angaben oder „Reserve“ sind möglich.
Kremstal DAC
– seit dem Jahrgang 2007. Gilt nur für trockene Weine der Sorten Grüner Veltliner und Riesling. Verschiedene Qualitätsstufen, wie mit Orts- und/oder Rieden-Angaben oder „Reserve“ sind möglich.
Kamptal DAC
– seit dem Jahrgang 2008. Gilt nur für trockene Weine der Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling. Verschiedene Qualitätsstufen, wie mit Orts- und/oder Rieden-Angaben oder „Reserve“ sind möglich.
Carnuntum DAC
– seit dem Jahrgang 2019. „Weiß“ - Chardonnay, Weißburgunder und Grüner Veltliner. Cuvées müssen zu mind. 2/3 aus diesen Sorten bestehen. „Rot“ – Zweigelt und Blaufränkisch. Cuvées müssen zu mind. 2/3 aus diesen Sorten bestehen. Verschiedene Qualitätsstufen, wie Orts- oder Riedenweine sind möglich.
Wachau DAC
– gilt ab dem Jahrgang 2020. Die Einteilung der zugelassenen Rebsorten erfolgt nach Gebiets- und Ortsweinen sowie Riedenweinen:
→ Gebietsweine können in einer beachtlichen Zahl an Rebsorten angeboten werden. Die wichtigsten der 13 Sorten in „Weiß“ sind nach der aktuellen Anbaufläche: Grüner Veltliner, Riesling, Müller-Thurgau, Neuburger und Weißer Burgunder. Diese Sorten haben einen Anteil von 56,9 % (Grüner Veltliner) und 2,4 % (Weißburgunder). Bei den „Rotweinen“ dominiert Zweigelt mit 5,9 % an der Gesamtfläche.
→ Ortsweine können aus 9 verschiedenen Rebsorten gekeltert werden. Die Orte sind die bekanntesten Gemeinden an beiden Seiter der Donau.
→ Für Riedenweine sind nur Grüner Veltliner und Riesling zugelassen.
Die Klassifikationen „Steinfeder“, „Federspiel“ und „Smaragd“ bleiben erhalten. Für alle DAC-Weine der Wachau ist Handlese verpflichtend. Anreichung ist nicht erlaubt.
Die Bezeichnung „Wachau“ ist auf dem Etikett mit sämtlichen verpflichtenden Angaben in Verbindung mit dem Zusatz „DAC“ oder „Districtus Austriae Controllatus“ anzugeben.