Die Einteilung der Weinbauregionen wurde mit der Weingesetznovelle von 1999 neu geregelt:
Unter der Weinbauregion „Weinland“ sind alle Weinbaugebiete der Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien zusammengeschlossen.
Die Weinbauregion „Steirerland“ umfasst die drei Weinbaugebiete des Bundeslandes Steiermark. Dies sind Südsteiermark, Weststeiermark und Vulkanland Steiermark.
Die Weinbauregion „Bergland“ setzt sich aus den westlichen und südlichen Bundesländer zusammen. Dies sind Tirol, Vorarlberg, Salzburg, Oberösterreich und Kärnten.
Die Weinbauregionen sind gleichzeitig die Herkunftsbezeichnungen für Österreichs Landweine. Die Qualitäts- und Prädikatsweine haben genauere Angaben über die Herkunft.
Text: Egon Mark
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