Die Herkunftspyramide ist nun komplett
Große Weinländer in Europa waren die Vorbilder mit bestimmten Qualitätsbezeichnungen ihrer Weine. So zum Beispiel Frankreich mit AOP (früher AOC) und Italien mit DOP (früher DOC).
Seit dem Jahrgang 2002 haben österreichische Weine immer öfter ein „DAC“ auf ihren Etiketten. Es steht für „Districtus Austriae Controllatus“ und ist das gesetzliche Kürzel für besonders gebietstypische österreichische Qualitätsweine.
Das Weinviertel begann 2002 mit dem DAC und es galt nur für hochwertige und gebietstypische Weine der Sorte Grüner Veltliner. Nach und nach kamen weitere Gebiete dazu, dann meist mit mehr als einer gebietstypischen Rebsorte. Mehrfach mit einer Unterteilung zwischen „Gebietsweine“, „Ortsweine“ und „Riedenweine“. Auffällig war die Regelung im Weinbaugebiet Wachau, wo bei den Riedenweinen nur 2 und bei den Gebietsweinen 16 verschiedene Rebsorten für das DAC zugelassen sind.
Als letztes Gebiet schützt die niederösterreichische Thermenregion ihre herkunftstypischen Weine im DAC-System. Eingeteilt werden die DAC-Weine in die drei Herkunftsstufen „Gebietswein“, „Ortsweine“ und „Riedenwein“. Die Weißweinsorten sind Rotgipfler und Zierfandler sowie Chardonnay und Weißburgunder. St. Laurent und Pinot Noir sind es bei den roten Rebsorten bei allen Herkünften. Ohne Nennung von Gemeinde oder Riede wurde das Sortiment mit Neuburger und Blauer Portugieser erweitert. Start für „Thermenregion DAC“ ist der Jahrgang 2023.
Text: Egon Mark
FOTO: Gumpoldskirchen (Egon Mark)